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CHARTER FOR LESS - Die AGB

1. Erfüllung und Nutzungsdauer Die Firma Charter for less erfüllt Ihre Verpflichtung durch Bereitstellung des Bootes oder eines vergleichbaren Bootes zum vereinbarten Termin und für die vereinbarte Dauer. Ist die Bereitstellung an dem vereinbarten Ort nicht möglich, so ist Charter for less verpflichtet, den Charterer (Kunde) zu informieren und für eine Bereitstellung in einem anderen Hafen zu sorgen. Die Nutzungszeit beginnt / endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Ist Charter for less die termingerechte Bereitstellung nicht möglich, so vermindert sich das Nutzungsentgelt um den Anteil der Verzögerung in Tagen.  Überschreitet der Charterer die vereinbarte Nutzungszeit, so gilt der Chartervertrag als grundsätzlich verlängert und das Nutzungsentgelt erhöht sich um den Anteil der Verlängerung in Tagen. Bei verspäteter Übernahme/Rückgabe durch den Charterer wird jede angefangene Stunde mit  EUR 50,-- berechnet. Verläßt der Charterer abredewidrig das Schiff an einem anderen Ort als dem vereinbarten, so trägt der Charterer alle dadurch entstandenen Kosten für Rückführung, Reisekosten für Nachcharterer, etc.

2. Zahlungsweise und Kaution Nach Erhalt der Charterbestätigung sind 30% der Vertragssumme fällig. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Charterbeginn fällig und zahlbar auf das angegebene Konto. Erfolgt die Buchung später als 6 Wochen vor Charterbeginn, wird die Gesamtsumme mit dem Erhalt der Charterbestätigung fällig. Die Kaution ist vor Antritt des Charters fällig und wird bei Schadensfreiheit nach Beendigung der Charter erstattet. Bei Verlusten, Schäden, Reinigungskosten etc. wird die Kaution ganz oder teilweise, je nach Kosten- oder Schadensumfang bis zur endgültigen Verrechnung einbehalten.  Der Inhaber haftet persönlich für alle Zahlungen / Kautionen.

3. Rücktritt Tritt der Charterer vom Vertrag zurück, so wird er, wenn ein anderer geeigneter Charterer in seinen Vertrag eintritt, von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit und erhält bereits geleistete Zahlungen abzüglich der Berarbeitungspauschale von 10% zurück. Gibt der Charterer oder seine Begleitung Anlass zum Zweifel an der Befähigung zur ordnungsgemäßen Führung des Bootes, kommt er seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach oder verstößt er gegen Gesetze oder Bestimmungen kann Charter for less die (weitere) Benutzung untersagen. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt der Charterer.

4. Nutzung der Yacht Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht und die Ausrüstung vertragsgemäß, sorgfältig und nach den Regeln der Seemannschaft zu handhaben sowie alle örtlichen und gesetzmäßigen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist es verboten, die Yacht Dritten zu überlassen, gewerblich zu nutzen, mit mehr Personen zu belegen als in der Crewliste angegeben, an Wett- oder Regattafahrten teilzunehmen, Tauchsport, Sportfischerei oder dergleichen auszuüben, Tiere an Bord mitzunehmen, bei mehr als 6Bft. auszulaufen und das vereinbarte Fahrtgebiet zu verlassen. Zum Nachweis ist das Logbuch mit allen Eintragungen zu führen.  Der Charterer ist verpflichtet, das Boot so zu führen und zu halten, daß eine größtmögliche Werterhaltung gewährleistet ist. Die Bedienungsanleitungen sind vor dem Auslaufen zu lesen und unbedingt zu beachten. Die während der Charterzeit erforderlich werdenden Reinigungs-, Pflege, und Wartungsarbeiten und Kontrollen, insbesondere am Motor, führt der Charterer durch und trägt diese in das Logbuch ein.

5. Reparaturen und Havarie Treten während der Charterzeit Schäden auf, die durch normalen Materialverschleiß verursacht werden, veranlaßt der Charterer die unverzüglichen Schadensbehebung bis zu einer Höhe von EUR 200,--. Zur späteren Verrechnung sind die Austauschteile und Rechnungen vorzulegen. Bei größeren Schäden, Havarien, Behinderungen, Beschlagnahme oder Manövrierunfähigkeit ist Charter for less unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer hat alles zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der Folgeschäden (wie Ausfall, etc.) dient und in Absprachen mit Charter for less ggf. Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu überwachen und in Vorlage zu treten. Bei Schäden an Personen oder Schiff fertigt der Charterer eine Niederschrift mit Gegenbestätigung über das Schadensereignis an.

6. Übernahme und Rückgabe Die Yacht wird dem Charterer vollgetankt übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand der Checklisten vom Charterer genau geprüft und durch Unterschrift bestätigt. Spätere Einwände zu Zustand, Vollständigkeit und Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung sind nicht mehr möglich. Nach Beendigung der Charter übergibt der Charterer das Schiff vollgetankt und in gereinigtem (innen und außen), klariertem Zustand. Schäden und Vorkommnisse, insbesondere Grundberührungen, Havarien und Motorschäden, etc. sind im Logbuch zu vermerken und zusätzlich bei der Rückgabe anzuzeigen. Sollte eine Nachreinigung erforderlich sein, so wird eine Reinigungsgebühr von mindestens EUR 100,-- DM fällig. Eine Toilettenverstopfung wird mit EUR 150,-- berechnet.

7. Versicherung Versicherungsleistungen sind in den Charterpreisen enthalten. Unsere Charteryachten sind mit einer Selbstbeteiligung kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung trägt im Schadensfall der Charterer. Haftpflichtschäden sind ebenfalls versichert. Die Versicherungsunterlagen mit detaillierter Beschreibung der Versicherungsbedingungen befinden sich bei den Bootspapieren und sind vor Antritt der Charterreise zu Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus haftet der Charterer alleine und stellt Charter for less ausdrücklich frei. 

8. Risiko  Der Charterer und seine Begleiter benutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen Charter for less aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder das Zubehör oder im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Skipper wird von den Begleitern von jedweder Haftung freigestellt. Eine entsprechende Crewvereinbarung ist von allen Besatzungsmitgliedern zu unterzeichnen.

9. 3-fach-Garantie

Preisgarantie: bei Vorlage eines vergleichbaren, günstigeren Mitbewerberangebotes unterbieten wir das Angebot um 3%.

Qualitätsgarantie: Liegt die Charteryacht länger als 24h wegen eines unverschuldeten Defektes fest, so wird ein Ersatzcharter ohne Charterkosten für den Charterkunden je nach Verfügbarkeit gestellt.

Wettergarantie: Kann die Charteryacht an mehr als der Hälfte der Chartertage wegen mehr als 6 Bft (Durchschnitt) nicht auslaufen, so wird ein Ersatzcharter ohne Charterkosten für den Charterkunden je nach Verfügbarkeit gestellt.

Die Verfügbarkeit ergibt sich aus der Buchungslage. Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder Saisonwochen ist ausgeschlossen.

10. Gültigkeit und Gerichtsstand Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages Ihre Gültigkeit und die unwirksamen Vereinbarungen sind durch solche zu ersetzten, die dem beabsichtigten Regelungszweck möglichst nahe kommen. Gerichtsstand ist Viersen.

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